Präventive Ernährungsberatung


 

Eine präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB V richtet sich an gesunde Menschen und es werden zwei Prinzipien unterschieden:

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht  

Ziel einer Ernährungsberatung ist es die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Ausgangspunkt einer Ernährungsberatung ist die Betrachtung Ihrer aktuellen Esssituation, sowie die Analyse Ihres Veränderungswunsches und Ihrer Zielsetzung. Im Anschluss unterstütze ich Sie dabei Ihre angestrebten Veränderung umzusetzen und an Ihr Leben anzupassen.

 

Ich biete Ernährungsberatungen zu folgenden Themen an:

  • Gewichtsreduktion bei leichtem Übergewicht (BMI 25-30 und ohne Begleiterkrankungen)
  • Gewichtsstabilisierung nach einer großen Gewichtsabnahme
  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
  • Gewichtsabnahme nach der Geburt bzw. der Stillzeit
  • Ernährung zur Prävention von Osteoporose - "Knochengesund essen"

Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Zur Gesundheitsvorsorge wird eine präventive Einzelberatungen in der Regel von der Krankenkasse anerkannt und bezuschusst.  Nach der Kontaktaufnahme und vor Beginn der Beratung sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse die Bezuschussung klären. In der Regel können Versicherte einmal pro Jahr eine Maßnahme im Themenbereich Prävention in Anspruch nehmen.


EINZELBERATUNGEN 


ONLINEKURSE / WEBINARE


REFERENTENTÄTIGKEIT