Die Ernährungstherapie nach §43 SGB V richtet sich an Menschen mit einer Erkrankung. Die Durchführung dient der Wiederherstellung von Gesundheit (Sekundärprävention) oder der Linderung bzw. der Verzögerung des Krankheitsverlaufes (Tertiärprävention). Die Ernährungstherapie stellt bei ernährungsbedingten Diagnosen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eine Ergänzung zur ärztlichen Therapie dar.
Die Ziele sind in folgende Kriterien aufgeführt:
Die Ernährungstherapie kann in solchen Fällen vom Arzt empfohlen und verordnen werden. Die ärztliche Verordnung hat hier hierbei einen Einfluss auf die Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Ausgangspunkt einer Ernährungstherapie
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Ich biete Ernährungstherapie zu folgenden Themen an:
Kostenbeteiligung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Ernährungstherapie ist keine generelle Kassenleistung, sondern eine individuelle Entscheidung jeder Krankenkasse. Die Krankenkassen können ihren Versicherten ein entsprechende Angebote als Satzungsleistungen unterbreiten (als ergänzende Leistung zur medizinischen Reha nach § 43 SGB V). Die Höhe der Bezuschussung ist bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Sie als Patient sollten sich daher vorab bzw. nach unserem kostenfreien Informationsgespräch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung erfolgen kann.
Hierfür ist es in der Regel eine ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und ggf. einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Erfahrungsgemäß bezuschussen die Krankenkassen eine Erstberatung und vier Folgeberatungen. Falls notwendig kann auch eine Verlängerung beantragt werden.
Für das genaue Vorgehen habe ich Ihnen einen Leitfaden für die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erstellt. Diese steht Ihnen zusammen mit den notwendigen Unterladen zum Herunterladen bereit.
* falls bei Ihnen die Verknüpfung für die Anforderung des Kostenvoranschlag nicht funktionieren sollte, schreiben Sie mir bitte direkt eine Nachricht (Kontakt)
Telefonische Erreichbarkeit i.d.R.
Dienstag 12:30 bis 14:30 Uhr
Donnerstag 09:30 bis 11:00 Uhr
Beratungen:
Termine nach Vereinbarung i.d.R.
Donnerstag 10-13 Uhr
Freitag 15 -17 Uhr
ich biete auch Online-Beratungen an
Telefon: 0641 / 49815280
Mobil: 0176-24042349
Mail: bschmidt-ernaehrungsberatung@web.de
Kontaktaufnahme gerne per e-mail, WhatsApp oder ginlo
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)